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   BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16   

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BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16 (https://dejure.org/2017,22246)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.2017 - 5 B 19.16 (https://dejure.org/2017,22246)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 2017 - 5 B 19.16 (https://dejure.org/2017,22246)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kosten für die Zahlung einer Betriebsrente an ausgeschiedene Mitarbeiter eines Trägers der freien Jugendhilfe als erforderliche Personalkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG; Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ordnungsgemäße Begründung einer Verletzung der ...

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten für die Zahlung einer Betriebsrente an ausgeschiedene Mitarbeiter eines Trägers der freien Jugendhilfe als erforderliche Personalkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG; Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ordnungsgemäße Begründung einer Verletzung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N.; Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, jeweils m.w.N.).

    Ein einen Verfahrensfehler begründenden Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 84, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Dies ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend, § 137 Abs. 1 VwGO, § 173 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35.12 - BVerwGE 148, 13 Rn. 44 m.w.N.) mit der weiteren Folge, dass es im vorliegenden Rechtsstreit nicht um die Erstattung von notwendigen Kosten des laufenden Betriebes geht.
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Die Rüge ist jedenfalls deshalb nicht ausreichend begründet, weil die Erwägungen, die der Kläger vorgetragen hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre, aus der insofern maßgeblichen Perspektive des Oberverwaltungsgerichts nicht entscheidungserheblich gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656 Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwas BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - juris Rn. 33 und Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 2.16 D - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Ein einen Verfahrensfehler begründenden Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 84, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N.; Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N.; Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Ein einen Verfahrensfehler begründenden Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 - Buchholz 442.066 § 21 TKG Nr. 4 Rn. 84, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 und vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Die Beteiligten müssen demgemäß auch Gelegenheit erhalten, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen und Rechtsfragen sachgemäß, zweckentsprechend und erschöpfend erklären zu können (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 2.16

    Anforderungen an die strafrichterliche Pflicht zur umfassenden

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2017 - 5 B 19.16
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwas BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 8.15 - juris Rn. 33 und Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 2.16 D - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2017 - 6 B 36.16

    Mobilfunk; Frequenzvergabe; Versteigerungsverfahren; Bedarfsüberhang

  • BVerwG, 07.06.1994 - 8 B 10.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlenden Verfahrensmangels - Nichtruhen der

  • BVerwG, 21.06.2012 - 5 B 53.11

    Einschränkende Auslegung des § 7 Abs. 1 S. 2 BAföG auch beim Vorliegen

  • BVerwG, 11.01.2013 - 5 B 86.12

    Auslegung und Anwendung einer landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung (hier:

  • BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18

    Zulassungsgründe der Revision; Abweichung des angefochtenen Urteils von

    Die Beteiligten müssen demgemäß auch Gelegenheit erhalten, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen und Rechtsfragen sachgemäß, zweckentsprechend und erschöpfend erklären zu können (BVerwG, Beschluss vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 und vom 21. April 2017 - 5 B 19.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der

    Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 21.04.2017 - 5 B 19.16 -, vom 14.10.2014 - 4 B 51.14 - und vom 13.12.2011- 5 B 38.11 - jeweils juris, Urteile vom 31.07.2013 - 6 C 9.12 - BVerwGE 147, 292 und vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262).
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 570/18

    Adressenänderung; Zustellung; Adressmitteilung; Beweisantrag

    Da eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts nur dann vorliegt, wenn es die Aufklärung eines Sachverhalts unterlassen hat, auf den es nach seiner eigenen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung ankommt (BVerwG, Beschl. v. 21. April 2017 - 5 B 19.16 -, juris Rn. 14 m. w. N.; st. Rspr.), liegt eine solche offensichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 11.04.2018 - 10 B 24.17

    Rechte einer aus zwei AfD-Mitgliedern bestehenden Gruppe in einer

    Für die ordnungsgemäße Begründung einer Verletzung der Aufklärungspflicht muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. April 2017 - 5 B 19.16 - juris Rn. 14) vorgetragen werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können.
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 21.30263

    Erfolgloser BErufungszulassungantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Beweisanträge sind jedoch nur zu berücksichtigen, soweit diese entscheidungserheblich sind (BVerfG, B.v. 1.8.2017 - 2 BvR 3068/14 - juris Rn. 68), so dass sich hieraus auch keine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.2017 - 5 B 19.16 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 9 ZB 17.30006

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts ergibt sich hieraus ebenfalls nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.2017 - 5 B 19.16 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 9 ZB 19.31544

    Keine Gehörsverletzung durch Behandlung eines bedingten Beweisantrags als

    Eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts ergibt sich hieraus ebenfalls nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.4.2017 - 5 B 19.16 - juris Rn. 14).
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